Beratung zu allen Fragen des Denkmalschutzes
Allgemeine Informationen
Denkmalschutz und Denkmalpflege gehören zu den kulturellen Aufgaben des Freistaates Sachsen.
Sie haben den Zweck, Kulturdenkmale zu erforschen, zu schützen und zu erhalten. Die Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege sind im Sächsischen Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) geregelt.
Leipzig besitzt eine über Jahrhunderte gewachsene, vielfältige Denkmallandschaft. Rund 15.000 Bodendenkmale, Einzelbauten, Park- und Gartenanlagen und Werke der Produktions- und Verkehrsgeschichte sind im Stadtgebiet als Kulturdenkmale gelistet.
Um diesen reichen Denkmalbestand dauerhaft zu erhalten, sach- und fachgerecht zu pflegen und zugleich eine angemessene, zeitgemäße Nutzung zu ermöglichen, ist es für Eigentümer ratsam, vor Beginn von geplanten Instandsetzungs- und Sanierungsvorhaben den Kontakt zum Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Abteilung Denkmalpflege als unterer Denkmalschutzbehörde aufzunehmen.
Neben der Wahrnehmung der denkmalschutzrechtlichen Belange bietet das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Abteilung Denkmalpflege Denkmaleigentümern, Architekten, Handwerkern und sonstigen Interessierten einen fachbezogenen Beratungsservice zu allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
So berät die Denkmalschutzschutzbehörde unter anderem zum Denkmalrecht samt dazugehöriger Verfahren, zu Zuschüssen und Steuervergünstigungen, aber auch zu technisch-konstruktiven, restauratorischen und baukulturellen Fragestellungen.